ABQnews| Deutschland / Berlin | Heute tritt das Gesetz zur Musterfeststellungsklag in Kraft, mit dem Verbraucher ihre Ansprüche gegenüber Unternehmen besser durchsetzen können. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der ADAC wollen gleich am Vormittag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig Klage gegen den Volkswagen-Konzern wegen des Abgasskandals einreichen. Ihr Ziel ist die Feststellung, dass der Autobauer mit der Manipulation von Software Kunden vorsätzlich geschädigt und betrogen hat.
Die Bundesregierung hatte sich zum Ziel gesetzt, die Klagemöglichkeit auf den Weg zu bringen, bevor mögliche Ansprüche von Dieselbesitzern gegen VW zum Jahresende verjähren. Beteiligen an der Klage können sich Käufer von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat und Skoda mit den Dieselmotoren EA 189, für die ein Rückruf ausgesprochen wurde.
Quelle: AFP.
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