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Verfassungsschutz akzeptiert Gerichtsurteil zu AfD

ABQnews| Deutschland / Berlin | Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) akzeptiert das Gerichtsurteil, demzufolge der Geheimdienst die AfD nicht öffentlich als Prüffall bezeichnen darf. Das Bundesamt werde gegen diese Entscheidung keinen Rechtsbehelf einlegen, erklärte die Behörde am Freitag. Die gerichtliche Klärung bestimmter Rechtsfragen zur Öffentlichkeitsarbeit des Bundesamts solle nicht weiter vom eigentlichen Thema ablenken. Der AfD-Partei- und Fraktionschef Alexander Gauland begrüßte die Ankündigung des Verfassungsschutzes.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte am 26. Februar einem Eilantrag der AfD stattgegeben und dem Bundesamt untersagt, die AfD öffentlich als Prüffall zu bezeichnen. Das BfV konzentriere sich nunmehr auf die “vorrangige Aufgabe”, die Aktivitäten der unter Extremismusverdacht stehenden AfD-Teilorganisationen ‘Der Flügel’ und ‘Junge Alternative’ zu beobachten”, erklärte BfV-Präsident Thomas Haldenwang.

Die beiden Teilorganisationen hat der Bundesverfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft, was von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht berührt ist.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte zur Begründung seiner Entscheidung erklärt, das Bundesverfassungsschutzgesetz enthalte für die öffentliche Bekanntmachung der Einstufung als “Prüffall” keine Rechtsgrundlage. Der Bezeichnung komme in der Öffentlichkeit aber eine “negative Wirkung” zu. Dieser Eingriff in die Rechte der AfD sei mangels Rechtsgrundlage “rechtswidrig und auch unverhältnismäßig”, urteilten die Richter.

Gegen dies Entscheidung hätte das Bundesamt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen können, worauf die Behörde aber nun verzichtete.

Gauland erklärte, das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln habe eindeutig klargestellt, “dass der Verfassungsschutz sich nicht parteipolitisch instrumentalisieren darf, um die Arbeit einer Oppositionspartei willkürlich zu behindern”. Die jetzige des Bundesamtes sei zugleich eine “Blamage” für jene Politiker anderer Parteien, die das Urteil als “unsäglich” kritisiert und sinngemäß erklärt hatten, die Gerichtsentscheidung sei ihnen egal.

Nach einem Bericht des “Focus” hat das Bundesamt seine mehr als 3000 Mitarbeiter aufgefordert, eine etwaige Mitgliedschaft in der AfD der Sicherheitsabteilung mitzuteilen. Betroffene sollten sich an die Sicherheitsabteilung wenden, um dort den “jeweiligen Sachverhalt in einem vertrauensvollen Gespräch zu erörtern”, heiße es in einem Schreiben an die Beamten und Angestellten des Inlandsnachrichtendienstes.

Zugleich würden BfV-Beamte aufgefordert, private Kontakte zu AfD-Mitgliedern zu offenbaren, berichtet das Magazin. Es sei relevant, “ob einzelne Amtsangehörige des BfV durch Kontakte zu AfD-Mitgliedern oder eine eigene Mitgliedschaft in dieser Partei in sicherheitsrelevante Konfliktsituationen geraten können”.

Aus dem Bundestag kommt Kritik am Vorgehen der BfV-Führung. Der CDU-Innenpolitiker Patrick Sensburg kritisierte, wer Mitarbeiter auf AfD-Kontakte prüfe, müsse sie auch auf etwaige Linkspartei-Kontakte durchleuchten. Die Vorsitzende des Innenausschusses, Andrea Lindholz (CSU), sagte dem “Focus”, sie verstehe das Schreiben lediglich als Angebot an Mitarbeiter, sich bei Interessenskonflikten frühzeitig melden zu können.

Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz mahnte dem Bericht zufolge, der notwendige Eigenschutz der Behörde müsse im richtigen Verhältnis zur Privatsphäre der Mitarbeiter stehen. Der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen warf BfV-Präsident Thomas Haldenwang “Stasi-Methoden” vor. Haldenwang setze den Verfassungsschutz im Auftrag der Bundesregierung gegen die AfD ein.

Quelle:AFP.

Verfassungsschutz akzeptiert Gerichtsurteil zu AfD

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