ABQnews| Deutschland / Wiesbaden | Vor dem Landgericht Wiesbaden hat am Dienstag der Prozess um den Mord an der 14-jährigen Susanna F. aus Mainz begonnen. Der angeklagte Iraker Ali B. soll das Mädchen im Sommer vergangenen Jahres vergewaltigt und getötet haben. In der Anklageverlesung warf die Staatsanwaltschaft dem 22-Jährigen den Missbrauch und die anschließende Ermordung aus Heimtücke sowie einen schweren Raub vor.
Zum Prozessbeginn machte B. zunächst Angaben zu seiner Person. Unter anderen äußerte er sich zu seinem Drogenkonsum. B. gab an, häufiger Marihuana und Kokain konsumiert zu haben.
Susannas Leiche war Anfang Juni 2018 – zwei Wochen nach dem Verschwinden des Mädchens – gefunden worden. B. gestand in den Vernehmungen die Tötung des Mädchens, bestritt jedoch eine Vergewaltigung. Im Prozess will er sich auch zur Sache einlassen.
B. setzte sich kurz nach der Tat mit seiner Familie in den Irak ab. Dort wurde er von kurdischen Sicherheitskräften festgenommen und zurück nach Deutschland gebracht.
Die Verteidigung monierte am Dienstag, dies stelle ein Verfahrenshindernis dar, weil es nie ein offizielles Auslieferungsabkommen zwischen dem Irak und Deutschland gegeben habe. Das Gericht lehnte den Antrag aber ab.
An der Rückholung B.s aus dem Irak hatte sich auch Bundespolizeipräsident Dieter Romann persönlich beteiligt. Ein deshalb gegen ihn eingeleitetes Verfahren wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung wurde inzwischen mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
Der Fall Susanna F. schlug politisch hohe Wellen. Zum einen demonstrierten in Mainz verschiedene Gruppen gegen sexualisierte Gewalt und gegen Einwanderung. Auf der anderen Seite protestierten mehrere Bündnisse gegen Rassismus.
Am Dienstag kommender beginnt in Wiesbaden ein weiterer Prozess gegen B., in dem der 14-jährige Mansoor Q. mitangeklagt ist. In diesem Fall geht es um die mehrfache Vergewaltigung und den schweren sexuellen Missbrauch einer Elfjährigen.
Auch gegen Q. erhob die Staatsanwaltschaft eine zweite Anklage. Ihm wird zusätzlich vorgeworfen, zusammen mit B.s strafunmündigem Bruder die Elfjährige zweimal vergewaltigt und sie bedroht zu haben. Über die Zulassung entschied das Landgericht bislang nicht.
In beiden Prozessen gegen Ali B. sind Termine bis Mai angesetzt. Die Verhandlung um Susannas Tod könnte allerdings deutlich länger dauern.
Quelle:AFP.
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