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Böhmermann zieht gegen Merkels Kritik an “Schmähgedicht” vor Gericht

ABQnews| Deutschland / Berlin |  Der Satiriker Jan Böhmermann will mit einer Klage erwirken, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ihre Kritik an seinem sogenannten Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan zurücknehmen muss. Das Berliner Verwaltungsgericht verhandelt am 16. April über die Unterlassungsklage gegen das Bundeskanzleramt, wie ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag sagte. Am selben Tag werde bereits ein Urteil erwartet. Zuvor hatte der “Tagesspiegel” berichtet.

Böhmermann hatte das Gedicht in seiner ZDF-Sendung “Neo Magazin Royale” vom 31. März 2016 vorgetragen und damit sowohl in der Türkei wie auch in Deutschland heftige Reaktionen ausgelöst. Merkel bezeichnete seine Satire als “bewusst verletzend”. Regierungssprecher Steffen Seibert wiederholte diese Einschätzung.

Sollte die Klage in ihrem Hauptpunkt – der Unterlassung – abgewiesen werden, will Böhmermann hilfsweise feststellen lassen, dass diese veröffentlichte Bewertung rechtswidrig gewesen sei. Merkel hatte damals nach anhaltender Kritik an ihrem Umgang mit dem Fall öffentlich “Fehler” eingeräumt.

In einem Schreiben an das Kanzleramt, das dem “Tagesspiegel” vorliegt, warf Böhmermanns Rechtsanwalt Christian Schertz Kanzlerin Merkel im Herbst 2017 vor, sie habe mit ihrer Kritik an dem Auftritt eine “juristische Bewertung des Werks meines Mandanten vorgenommen, die einer Vorverurteilung gleichkommt”.

Dieses Verhalten sei rechtswidrig gewesen, weil Merkel für eine solche Einordnung nicht zuständig gewesen und damals bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann wegen Beleidigung eingeleitet gewesen sei.

Die Affäre um das “Schmähgedicht” hatten das deutsch-türkische Verhältnis lange belastet. Erdogan ging gegen den Satiriker juristisch vor, was großes Aufsehen erregte. Strafrechtlich blieb die Sache für Böhmermann folgenlos, im zivilrechtlichen Unterlassungsverfahren vor dem Landgericht Hamburg aber unterlag er.

Das Oberlandesgericht Hamburg bestätigte im vergangenen Mai in einem Berufungsverfahren das Verbot wesentlicher Passagen. Der Fall hatte auch zur Folge, dass der umstrittene Strafrechtsparagraf zur Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter seit dem vergangenen Jahr abgeschafft ist.

Quelle:AFP.

Böhmermann zieht gegen Merkels Kritik an “Schmähgedicht” vor Gericht

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