ABQnews| Deutschland / Afghanistan /Düsseldorf | Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung, Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und gemeinschaftlicher Mordversuch: Zum Auftakt des Prozesses gegen einen mutmaßlichen Elitekämpfer der Taliban aus Deutschland hat die Bundesanwaltschaft am Mittwoch vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) schwere Vorwürfe gegen den 37-jährigen Thomas K. erhoben. Der in Polen geborene Deutsche machte zu Verhandlungsbeginn lediglich Angaben zur Person, die Tatvorwürfe kamen nicht zur Sprache.
Die Vertreter der Bundesanwaltschaft legten K. am ersten Prozesstag im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Gerichts zur Last, sich 2013 im Stammesgebiet Nordwaziristan den Taliban angeschlossen und 2017 zu einer Spezialeinheit der radikalislamischen Gruppierung mit dem Namen “Red Unit” gewechselt zu sein. K. sei “zur Teilnahme am Dschihad fest entschlossen” gewesen, sagte der Anklagevertreter Malte Merz.
Bei den Taliban übte der als Jugendlicher zum Islam konvertierte K. laut Bundesanwaltschaft unterschiedliche Funktionen aus. So gehörte er demnach seit Sommer 2013 zunächst einer auf Selbstmordanschläge spezialisierten Taliban-Einheit an, wobei er Ziele ausgespäht und beim Bombenbau geholfen haben soll. K. sei zudem auch selbst “in die Liste potenzieller Selbstmordattentäter aufgenommen” worden, hieß es in der Anklageschrift.
Daneben soll er sich an einem Mörserangriff auf einen Stützpunkt der afghanischen Streitkräfte beteiligt haben. Auch bei der “Red Unit”-Eliteeinheit der Taliban in der südafghanischen Provinz Helmand baute K. nach Erkenntnissen der Ermittler Sprengsätze und beteiligte sich an der Planung von Selbstmordanschlägen.
K. war im Februar bei einer Operation von US- und afghanischen Spezialkräften in Afghanistan festgenommen und im April nach Deutschland überstellt worden. Die afghanischen Behörden bezeichneten ihn damals als Militärberater der Taliban.
Zum Prozessauftakt berichtete der 1981 in Polen geborene K., er sei im Alter von 17 Jahren zum Islam konvertiert. Er habe den “religiösen Islam” gesucht und geglaubt, dessen Wurzeln in Afghanistan finden zu können. Bei der Befragung durch den Vorsitzenden Richter Lars Bachler berichtete er rückblickend von einer “inneren Zerrissenheit” und einer “ständigen Suche”, auf der er sich befunden habe.
Der Sohn eines Deutschen und einer Polin schilderte vor Gericht darüber hinaus, dass er als junger Erwachsener gern zur Bundeswehr gegangen wäre, dort jedoch nicht angenommen worden sei. Bei seiner Befragung kamen am ersten Verhandlungstag auch psychische Probleme des Angeklagten zur Sprache, die psychiatrisch und medikamentös behandelt wurden.
Seit 2006 erhielt K. demnach wegen Erwerbsunfähigkeit eine monatliche Rente in Höhe von 300 bis 400 Euro. Vor der Schilderung seiner persönlichen Lebensumstände betonte K. vor dem Strafsenat, er habe “Kommunikationsschwierigkeiten”. Er empfinde oft eine innere Unruhe, Nervosität und Hektik, die er “nicht steuern” könne. Daher schaffe er es nur selten, seine eigenen Ansichten “exakt in Worte zu fassen”.
Für den Prozess beraumte der Düsseldorfer Staatsschutzsenat zunächst weitere zwölf Verhandlungstage bis zum 6. Dezember an.
Quelle / AFP
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