ABQnews| Deutschland / Berlin| Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften haben Nachbesserungen am “Gute-Kita-Gesetz” gefordert. So müsse der Bund seine bislang nur bis 2022 geplanten Investitionen dauerhaft sicherstellen und über ein Sondervermögen an die Länder verteilen, hieß es in einer am Donnerstag veröffentlichten gemeinsamen Erklärung. Familienministerin Franziska Giffey (SPD) sagte bei der ersten Lesung des Gesetzes im Bundestag, sie hoffe auf eine verbesserte Kita-Betreuung und Entlastungen für Geringverdiener.
Ziel des Gesetzes ist es, Kita-Gebühren zu senken, den Betreuungsschlüssel zu verbessern und bedarfsgerechte Öffnungszeiten zu ermöglichen. Das Gesetz soll Anfang kommenden Jahres in Kraft treten und sieht vor, dass jedes Bundesland individuell bei der Weiterentwicklung der Qualität der Kinderbetreuung unterstützt wird. Hierfür erhalten die Bundesländer bis 2022 einen höheren Anteil am Aufkommen der Umsatzsteuer, insgesamt 5,5 Milliarden Euro. Für die Zeit danach ist zunächst keine Regelung geplant.
Giffey sagte im Bundestag, die Länder sollten die bereitgestellten Mittel für zusätzliche Maßnahmen verwenden. Dazu wolle der Bund mit allen 16 Ländern Verträge abschließen. Die Ministerin sprach sich dafür aus, Geringverdiener-Familien von den Kita-Gebühren zu befreien. “Die beste Kita nützt nichts, wenn zuhause das Geld dafür fehlt”, sagte die Ministerin. “Gute Kitas dürfen kein Privileg sein, sondern müssen allen Kindern offen stehen.” Bei allen anderen Familien solle es eine soziale Staffelung bei den Beträgen geben.
Caritas-Präsident Peter Neher forderte, die Investitionen des Bundes sollten über 2022 hinausgehen. Nur bei einer dauerhaften Beteiligung des Bundes an der Finanzierung sei davon auszugehen, dass die Länder die Qualität der Kindertagesbetreuung konsequent weiterentwickelten.
Verbände und Gewerkschaften kritisierten, dass die Zuschüsse über eine Umverteilung der Umsatzsteuer geregelt werden sollen. Mit den zusätzlichen Mitteln dürften keine Haushaltslöcher gestopft werden, sondern das Geld müsse “zwingend zur Qualitätsverbesserung der Kitas” verwendet werden, forderte Sylvia Bühler vom Verdi-Bundesvorstand. Der Bund müsse sicherstellen können, dass seine Mittel vor allem für die Verbesserung der Personalschlüssel und die Ausbildung von Fachkräften eingesetzt würden, ergänzte Verdi-Vertreter Wolfgang Pieper.
Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßte zwar das verstärkte finanzielle Engagement des Bundes. Es monierte aber, durch das Gesetz würden weder die Qualität in der Kinderbetreuung entscheidend weiterentwickelt noch die Bedingungen in den Bundesländern angeglichen. Benötigt würden hier “klare Rahmenvorgaben” durch den Bund, weil sonst gute Kitabetreuung nach wie vor vom Wohnort abhängig sei. Das Kinderhilfswerk bekräftigte seine Forderung nach verbindlichen und bundesweit einheitlichen Mindeststandards in der Erziehungsqualität.
Quelle : AFP.
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